Michael Smandzik

Population (2006): 82 361 000, Prisoners: 76 629/ 0,09% (2006) www.iippi.org/information/germany.html

Michael Smandzik

Postby admin » Sun Mar 09, 2008 1:12 pm

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Michael M. Smandzik
JVA Rheinbach
Aachener Straße 47
53359 Rheinbach
Deutschland (Germany)

DOB: June 14, 1972
(possibly innocent)

Date of the Crime: July 14, 2002; (July 27, 2002); Oct. 8, 2002; Sept. 1, 2005
Date of Conviction: Feb. 5, 2007
Begin of Incarceration: Mar. 10, 2008
Case No: 162 Js 684/06, 39Kls 5/07
Sentence: (4) 3 years and 3 months for (four) three counts of rape

The rape of February 27, 2002 was retried and Smandzik was acquitted. His sentence was reduced by one year.


http://www.iippi.org/inmates/germany/mi ... ndzik.html
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Neuverhandlung

Postby admin » Wed May 21, 2008 3:17 pm

Oberlandesgericht Hamm
Beschluss


"Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 5. Februar 2008 gegen den Beschluss der VII. Strafkammer des Landgerichts Essen vom 28. Januar 2008 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 27. März 2008 durch

den Richter am Oberlandesgericht M.
den Richter am Oberlandesgericht S. und
die Richterin am Oberlandesgericht W.

nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft beschlossen:

Auf die sorfortigen Beschwerden des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Essen vom 28. Januar 2008 insoweit aufgehoben, als das Landgericht den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten bezüglich der Tat vom 27. Juli 2002 als unzulässig verworfen hat.
Der Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten wird wegen dieser Tat für zulässig erklärt.

Im übrigen werden die sofortigen Beschwerden als unbegründet verworfen."

Neuverhandlung
am 11.7.2008
um 9:30 Uhr
im Landgericht Essen
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Pressemitteilung

Postby admin » Mon Jul 07, 2008 6:07 pm

Pressemitteilung

Vergewaltigungsfall wird neu verhandelt

„Unschuldig – für die Wahrheit ist es nie zu spät“ ist eine neue TV Serie und läuft zur besten Sendezeit. Fiktionale Justizirrtümer sind das Thema. Im Landgericht Essen findet am 11. Juli 2008 die Neuverhandlung des Falls vom verurteilten Vergewaltiger S. statt.

Hollenstedt (IIPPI), 7. Juli, 2008
Das Landgericht Dortmund verurteilte M. S. am 5. Februar 2007 zu vier Jahren und drei Monaten wegen vierfacher Vergewaltigung seiner Ex-Frau und Mutter seiner Kinder. Die Vergewaltigungen sollen in den Jahren 2002 und 2005 begangen worden sein.

Dies ist ein Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht. Augenzeugen oder forensische Beweise, dass M. S. seine damalige Ehefrau vor der Trennung vergewaltigt hat, gibt es nicht. Der mehrfachen Vergewaltigung angeklagt wurde S. erst im Trennungsjahr, nachdem das Opfer von seiner neuen Freundin erfahren hatte.

Das einzige Beweismittel des Staates ist die Aussage des Tatopfers. Sie beruft sich auf Kalenderblätter, in denen sie die Vergewaltigungen mit einem Kreuz markiert habe. Diese jedoch konnte sie dem Gericht nicht vorlegen.

S. kann die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen mit SMS-Nachrichten von seiner ehemaligen Gattin, Reisepässen, Videoaufnahmen, Fotos, Kalenderblättern und Zeugenaussagen widerlegen.

Am 28. Januar 2008 lehnte das Landgericht Essen ein Wiederaufnahmeverfahren ab. Am 5. Februar legte S.s Verteidiger eine sofortige Beschwerde ein.

Das Oberlandesgericht Hamm beschloss am 27. März 2008 nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft: „Auf die sofortigen Beschwerden des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Essen vom 28. Januar 2008 insoweit aufgehoben, als das Landgericht den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten bezüglich der Tat vom 27. Juli 2002 als unzulässig verworfen hat. Der Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten wird wegen dieser Tat für zulässig erklärt. Im Übrigen werden die sofortigen Beschwerden als unbegründet verworfen."

Die Vergewaltigung vom 27. Juli 2002 wird am 11. Juli 2008, um 9:30 Uhr im Landgericht Essen neu verhandelt.


Detailierte Informationen hinsichtlich des Falls S. sind im Internet unter www.iippi.org/inmates/germany/michaelsmandzik.html erhältlich.
Katja Pumm info@iippi.org
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Neuverhandlung

Postby admin » Mon Jul 14, 2008 1:04 pm

Neuverhandlung

Die Vergewaltigung vom 27.2.2002 wurde neu verhandelt und Smandzik wurde frei gesprochen. Seine Haftstrafe wurde um ein Jahr verkürzt.
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